Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 8 „Landebahn West“
Der Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg“ informiert über die Aufstellung des (Teil-) Bebauungsplans Nr. 8 „Landebahn West“ sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 13,9 Hektar im westlichen Bereich des ehemaligen Fliegerhorsts Leipheim. Der Bereich ist im Lageplan dargestellt.
Wesentliche Eckdaten
- Beschlussdatum: 16.12.2025
- Planungsziel: Entwicklung eines Rechenzentrums
- Lage: westlich der bestehenden Gewerbeflächen
- Fläche: ca. 139.723 m²
Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet liegt im Bereich des ehemaligen Fliegerhorsts Leipheim, dessen militärische Nutzung im Jahr 2008 beendet wurde. Ziel der Planung ist die Erweiterung der bestehenden Gewerbeflächen durch die Ansiedlung eines großflächigen Rechenzentrums.
Hierfür ist eine Anpassung der bestehenden Flächennutzung erforderlich. Aktuell sind Teile als Grün- und Freiflächen sowie Waldflächen ausgewiesen. Die planungsrechtliche Sicherung erfolgt über die Aufstellung eines Bebauungsplans.
Öffentliche Auslegung
Der Bebauungsplan liegt im Zeitraum vom 13.04.2026 bis 18.05.2026 öffentlich aus.
- Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg
- Stadt Leipheim (Rathaus)
- Landratsamt Günzburg
- Verwaltungsgemeinschaft Kötz
Zusätzlich sind die Unterlagen online verfügbar.
Stellungnahmen
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden:
- per E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - schriftlich oder zur Niederschrift
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und BayDSG im Rahmen des Bauleitplanverfahrens.
Download
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Günzburg, 30.03.2026
Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg
